AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tanzschule „Dance Now Flensburg“
Stand: 01.02.2023

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Tanzschule „Dance Now Flensburg“,

Inhaberin Andrea Carstensen (nachfolgend auch „Tanzschule“ genannt),
Westerallee 15324941 Flensburg

Tel.: 0176 97334396
E-Mail: info@dance-now-flensburg.de
USt-IdNr.: DE134628368

und dem Kunden (nachfolgend auch „Kunde“ sowie gemeinsam auch die „Vertragspartner“ genannt) geschlossenen Verträge. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss
(1) Der Kunde meldet sich mit dem Absenden des elektronischen Anmeldeformulars über die Internetseite der Tanzschule oder direkt vor Ort in der Tanzschule mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform für den gewählten Tanzkurs verbindlich an. Für Minderjährige ist die Anmeldung nur verbindlich, wenn das Anmeldeformular von einem Erziehungsberechtigten (mit) ausgefüllt bzw. vor Ort unterzeichnet wurde.

(2) Das Vertragsverhältnis kommt mit der Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Internetseite bzw. mit Ausfüllen des Anmeldeformulars vor Ort in der Tanzschule zustande, ohne dass es einer gesonderten Annahmeerklärung durch die Tanzschule bedarf.

(3) Für den Wechsel in einen anderen Tanzkurs der Tanzschule ist kein erneuter Vertragsschluss erforderlich, wenn der Kunde von einem Tanzkurs in einen anderen Tanzkurs derselben Preisklasse wechselt (z.B. in eine andere Leistungsstufe oder zu einem Tanzkurs, der an einem anderen Wochentag stattfindet). Ein Wechsel ist nur in Absprache mit dem Tanzlehrer möglich und bedarf dessen Zustimmung.

(4) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, die Kursgebühr bzw. den Monatsbeitrag für den gewählten Tanzkurs zu bezahlen.

(5) Mit der Anmeldung zu einem Tanzkurs akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB der Tanzschule.

§ 3 Kurszeiten, Ferien und Feiertage
(1) Die Tanzschule bietet sowohl befristete Tanzkurse (Einzelkurs) als auch unbefristete (monatliche) Tanzkurse an. Ein befristeter Tanzkurs (Einzelkurs) besteht aus bis zu zehn Einzelterminen (Kurseinheiten).

(2) Die Tanzkurse finden einmal pro Woche statt. Eine Kurseinheit beträgt 60 bzw. 75 Minuten.

(3) Zu bestimmten Zeiten während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Tanzunterricht statt. Die unterrichtsfreie Zeit während der Schulferien wird der jeweilige Tanzlehrer mit den von ihm betreuten Tanzkursen individuell festlegen. Der Monatsbeitrag für unbefristete (monatliche) Tanzkurse ist trotzdem weiter zu bezahlen, weil den Monatsbeiträgen eine Mischkalkulation zu Grunde liegt, die die unterrichtsfreien Zeiten bereits mitberücksichtigt. Für befristete Einzelkurse verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend um die Dauer der Ferien.

§ 4 Kursgebühren/Monatsbeiträge
(1) Die Kursgebühren bzw. Monatsbeiträge sind dem aktuellen Tanzkursprogramm zu entnehmen, das auf der Internetseite der Tanzschule veröffentlicht ist. Alle dort ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise und gelten pro Person.

(2) Die Kursgebühr für die Einzelkurse ist vor Beginn des ersten Kurstermins zu entrichten (per Überweisung oder Bankeinzug).

(3) Die Monatsbeiträge für die unbefristeten (monatlichen) Tanzkurse sind per Bankeinzug im Lastschriftverfahren zu entrichten und werden im Voraus eingezogen. Bei vom Kunden verursachter Lastschriftrückgabe werden dem Kunden die der Tanzschule entstehenden Bankgebühren in Höhe von EUR 3,00 sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

(4) Bei einem minderjährigen Kursteilnehmer haften dessen Eltern gesamtschuldnerisch für die Kursgebühr bzw. den Monatsbeitrag.

§ 5 Versäumte Kurseinheiten
(1) Für versäumte Kurseinheiten, die die Tanzschule nicht zu verantworten hat, kann der Kunde keinen Ersatz fordern und es besteht auch kein Anspruch auf Minderung bzw. Erstattung der Kursgebühr bzw. des Monatsbeitrages. In Absprache mit dem Tanzlehrer können versäumte Kurseinheiten in parallellaufenden Kursen kostenfrei vor- bzw. nachgeholt werden, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.

(2) Die Tanzschule kann jederzeit einzelne Kurseinheiten absagen, z.B. bei Abwesenheit eines Tanzlehrers oder aus organisatorischen Gründen. In diesem Fall werden von der Tanzschule Ersatztermine (ggf. auch in einem parallellaufenden Kurs oder bei befristeten Einzelkursen durch Verlängerung des Kurses um die Anzahl der ausgefallenen Kurseinheiten) angeboten, die jedoch zu anderen Zeiten und/oder bei einem anderen Tanzlehrer stattfinden können. Dies stellt keinen Mangel dar bzw. berechtigt den Kunden nicht zur Minderung, Kündigung und/oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

§ 6 Rücktrittsrecht der Tanzschule
(1) Die Tanzschule ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl für den gewählten Tanzkurs nicht erreicht ist oder der Tanzkurs wegen eines plötzlich eintretenden, unabwendbaren Ereignisses (z.B. Erkrankung des Tanzlehrers, Höhere Gewalt) oder aus sonstigen organisatorischen Gründen nicht stattfinden kann. In diesem Fall kann die Tanzschule den Tanzkurs jederzeit kurzfristig absagen.

(2) Die Tanzschule wird sich bemühen, für die angemeldeten Teilnehmer einen Alternativkurs durch z.B. Zusammenlegung von Kursen oder Änderung der Kurszeiten zu finden. Die Teilnehmer sind nicht verpflichtet, das Alternativangebot in Anspruch zu nehmen.

(3) Hat der Teilnehmer die Kursgebühr bzw. den Beitrag schon entrichtet, ist die Tanzschule verpflichtet, den Betrag unverzüglich zurückzuerstatten, es sei denn, der Teilnehmer nimmt nach seiner Wahl an dem angebotenen Ersatzkurs teil oder wünscht eine Gutschrift für einen später stattfindenden Tanzkurs. Die Erstattung erfolgt per Überweisung. Zinsen sind nicht geschuldet.

(4) Im Falle des Rücktritts sind Schadensersatzansprüche gegen die Tanzschule ausgeschlossen.

§ 7 Laufzeit, Kündigung
(1) Bei der Buchung von Einzelkursen ist die Laufzeit des Vertrages auf die Dauer des Einzelkurses beschränkt, d.h. der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des letzten Einzeltermins. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Verträge über unbefristete (monatliche) Tanzkurse sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) ordentlich gekündigt werden.

(3) Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Die Tanzschule ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde sich a) bei Buchung eines Einzelkurses mit der Kursgebühr oder eines Teils davon in Verzug befindet; b) bei Buchung eines unbefristeten (monatlichen) Tanzkurses mit der Zahlung eines Betrages, der drei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug befindet.

(5) Der Kunde ist insbesondere in folgenden Fällen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt:
a) Der Kunde erleidet eine Erkrankung, einen Unfall oder wird schwanger, sodass eine Teilnahme am gebuchten Tanzkurs unmöglich ist oder nicht (mehr) zumutbar wäre;

b) Die Tanzschule wird geschlossen oder an einen Ort verlegt, der vom Wohnort des Kunden mindestens 30 Kilometer weiter entfernt wäre als vorher;

c) Die Tanzschule verlegt den gebuchten Tanzkurs auf einen von der ursprünglichen Buchung abweichenden Wochentag und/oder eine abweichende Uhrzeit;

d) Die Tanzschule erhöht die Kursgebühr bzw. den Monatsbeitrag.

(6) Für eine außerordentliche Kündigung nach Absatz 5 Buchst.
a) hat der Kunde ein ärztliches Attest vorzulegen, mit dem eine auf Dauer anhaltende Sportunfähigkeit bescheinigt wird. Die Art der Erkrankung muss nicht spezifiziert werden.

(7) Die Verlegung des gebuchten Tanzkurses auf einen anderen Wochentag bzw. eine andere Uhrzeit i.S.d. Absatz 5 Buchst. c) bezieht sich nur auf den jeweils gebuchten Tanzkurs. Ein Kündigungsgrund nach Absatz 5 Buchst. c) liegt daher ausdrücklich nicht vor, wenn der Kunde einen auf einem anderen Tanzkurs aufbauenden Tanzkurs gebucht hat (z.B. Anfängerkurs - Fortgeschrittenenkurs) und der Folgekurs nicht am gleichen Wochentag und/oder zur gleichen Uhrzeit wie der vorangegangene Kurs stattfindet. Die Tanzschule ist bemüht, die Zeiten für Tanzgruppen aufeinander aufbauender Tanzkurse beizubehalten. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

(8) Weiter stellt insbesondere kein Grund zur außerordentlichen Kündigung dar:
a) ein Tanzlehrerwechsel,

b) ein familiär oder beruflich bedingter Umzug des Kunden, da die Gründe des Ortswechsels in der Sphäre des Kunden liegen.

(9) Hat der Kunde den Tanzkurs nicht als Einzelperson allein, sondern mit einer weiteren Person als Paar gebucht, so ist nur derjenige zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, in dessen Person der Kündigungsgrund vorliegt.

(10) Meldet sich ein Kunde als Einzelperson allein zu einem Paar-Tanzkurs an, hat er sicherzustellen, dass er während der Kurseinheiten einen Tanzpartner hat. Die Tanzschule kann bei der Suche nach einem Tanzpartner behilflich sein bzw. vermitteln und gegebenenfalls für einzelne Kurseinheiten auch einen Tanzpartner stellen. Das geschieht aber in Absprache und ohne, dass der Kunde einen Anspruch hierauf hätte. Das Fehlen eines Tanzpartners begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

(11) Die Tanzschule behält sich vor, im Falle der Kündigung Schadensersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

§ 8 Höhere Gewalt
(1) Die Tanzschule haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer nicht nur vorübergehenden Dauer von mehr als 14 Kalendertagen oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare, unabwendbare und unverschuldete Ereignisse (z.B. Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen aller Art wie z.B. Feuer- oder Wasserschäden, Energie- oder Rohstoffknappheit, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die die Tanzschule nicht zu vertreten hat.

(2) Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, wird das Vertragsverhältnis für die Dauer des Ereignisses unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Ist das Ereignis nicht nur von vorübergehender Dauer, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bis dahin von der Tanzschule erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Weitere Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

§ 9 Haftung
(1) Die Haftung der Tanzschule ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule zählt insbesondere die regelmäßige Durchführung des jeweils gebuchten Tanzkurses. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

(2) Die Kunden sind während der Tanzkurse nicht eigens von Seiten der Tanzschule haftpflicht- oder unfallversichert. Die Tanzschule geht davon aus, dass der Kunde selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung unterhält.

(3) Da die Teilnahme an einem Tanzkurs gewisse Anforderungen an den Gesundheitszustand und das Verhalten der Teilnehmer stellt, versichert der Kunde mit Abschluss des Vertrages, dass er konstitutionell in der Verfassung ist, am Tanzunterricht teilzunehmen (sporttauglich, insbesondere keine Tendenz zu Herzerkrankungen, Asthma, Epilepsie o.ä.). Körperliche Einschränkungen müssen vor Beginn des Tanzkurses dem zuständigen Tanzlehrer bekannt gegeben werden und werden im Rahmen des Datenschutzes vertraulich behandelt. Der Kunde ist grundsätzlich für seine Gesundheit selbst verantwortlich. Eine Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nur übernommen, wenn die Tanzschule bzw. ein Mitarbeiter, Vertreter, Lieferant oder ein sonstiges der Tanzschule zurechenbares Organ oder Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Kunden nachweisbar eine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

(4) Den Kunden wird davon abgeraten, Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Von Seiten der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für Garderobe und Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen an einem durch die Tanzschule zur Verfügung gestellten Ort begründet keinerlei Pflichten der Tanzschule in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 10 Hausordnung
(1) Den Anweisungen der Tanzschule, der Tanzlehrer und des sonstigen Personals der Tanzschule ist Folge zu leisten.

(2) Das Fotografieren und Filmen, ausgenommen persönlicher Fotoaufnahmen, bedürfen der Zustimmung der Tanzschule. Die Weitergabe und Veröffentlichung von Aufnahmen, insbesondere im Internet, ohne Zustimmung der Tanzschule ist untersagt.

(3) Die Kunden haben die Hausordnung der Vermieterin BFC Balance Fitness Club GmbH, in deren Räumen der Tanzunterricht stattfindet, einzuhalten.

§ 11 Hinweise zum Datenschutz
(1) Die Tanzschule darf die die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Handynummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten, ggf. Gesundheitsdaten) erheben, verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange sie zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Sie darf die Daten außerdem für Zwecke der Abrechnung verwenden. Die Daten werden auf der betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert.

(2) Die Tanzschule wird personenbezogene Kundendaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, es sei denn, die Tanzschule ist zur Herausgabe der Daten verpflichtet.

(3) Nach Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht, soweit die Tanzschule nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.

§ 12 Widerrufsrecht
Die Tanzschule gewährt Kunden, die einen Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abschließen, freiwillig ein Widerrufsrecht, ohne, dass ihnen nach dem Gesetz (§ 312g Abs. 2 Buchst. 9 BGB) ein solches zustehen würde, nach den folgenden Bestimmungen: Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt an dem Tag, an dem sich der Kunde für den gewählten Tanzkurs angemeldet hat. Die Widerrufserklärung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Der Widerruf muss nicht begründet sein. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufes werden bereits empfangene Zahlungen zurückgewährt und sind bereits gezogene Nutzungen herauszugeben bzw. entsprechend Wertersatz zu leisten. Das Recht zum Widerruf erlischt, wenn die vertraglich geschuldete Leistung vor Ausübung des Widerrufs bereits (ganz oder teilweise) erbracht wurde, d.h. ein Widerruf ist nur vor Kursbeginn möglich. Der Widerruf ist zu richten an: Tanzschule Dance Now Flensburg, Helenenallee 7, 24937 Flensburg.

§ 13 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Bei Kunden, die Verbraucher sind und den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.